Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5602
BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55 (https://dejure.org/1955,5602)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1955 - 2 StR 199/55 (https://dejure.org/1955,5602)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1955 - 2 StR 199/55 (https://dejure.org/1955,5602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,5602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1955 - 2 StR 522/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55
    Im übrigen wäre es verfehlt, wenn die Strafkammer eine Strafaussetzung zur Bewährung deshalb versagt hätte, weil sie es für wahrscheinlich hielt, dass nach, teilweiser Verbüssung der Strafrest im Gnadenwege erlassen oder der Verurteilte nach § 26 StGB bedingt entlassen werde (Urteil des erkennenden Senats, 2 StR 522/54 vom 8. März 1955 in DRiZ 1955. Rechtsprechung. Beilage zu Heft 7 Nr. 427).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55
    Es ist dem Gericht zwar unbenommen, bei Sittlichkeitsverbrechen einen strengen Maßstab anzulegen und den Abschreckungsgedanken hervorzuheben; es wäre aber rechtlich fehlerhaft, wenn es bei diesen Straftaten grundsätzlich und ohne Prüfung des Einzelfalles ein öffentliches Interesse an der Strafvollstreckung bejaht und sie damit von der bedingten Strafaussetzung ausschliesst (BGHSt 6, 125, 298).
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55
    Es bedurfte daher in diesem Falle einer, eingehenden Prüfung und Darlegung, welche besonderen Umstände trotz des vom Gesetz in § 23 StGB verfolgten Zieles die Vollstreckung dieses Teiles der kurzfristigen Gefängnisstrafe im öffentlichen Interesse gebieten (BGH in NJW 1955, 996).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht